„Die Masche ist dabei denkbar einfach: die Langzeit-Arbeitslose schrieb in den letzten Jahren insgesamt 1.577 Bewerbungen. Jedoch offenbar nicht, um endlich wieder einen Job zu finden, sondern um im großen Stil abkassieren zu können. Denn angeschrieben werden stets nur solche potenziellen Arbeitgeber, in deren Stellenausschreibungen sich Formfehler finden, die gegen die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verstoßen.
So wie im jüngsten Fall, als sich die Transfrau einen Hersteller von Dachzelten für Wohnmobile als Opfer ausgeguckt hat. Die in Gütersloh ansässige Firma vergaß bei der Suche nach „einem/-r Bürokaufmann/-frau“ das obligatorische „d“ für divers bei der Geschlechtsangabe und warb mit einem „jungen Team“ um potenzielle neue Kollegen. Für die Dauer-Klägerin ein klarer Fall von geschlechtsspezifischer sowie Altersdiskriminierung – und sie bekam Recht und vor dem Arbeitsgericht 3.750 Euro Schadensersatz zugesprochen.“