„In der Sache selbst sind die Verletzungen geltenden EU-Rechts über die Zulassung von Arzneimitteln so gravierend“, so die Einschätzung von Rechtsanwältin Holzeisen, „dass dies zu einer sofortigen Aussetzung der Marktzulassung führen muss, wenn die Europäische Gemeinschaft die in ihren Verträgen und der Grundrechtscharta verankerten, den EU-Bürgern zu garantierenden Grundrechte, noch einigermaßen ernst nimmt.“