Medien müssten juristisch belangt werden
„Der Ökonom und Psychologe Dr. Kai von Massenbach, der selbst im Gesundheitswesen tätig ist und die Debatte aus nächster Nähe verfolgt, ist der Ansicht, die Sendung erfülle gleich zwei Straftatbestände. In seiner bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eingereichten Anzeige konstatiert er, dass die Gestaltung der Sendung und die gemachten Aussagen als Verstoss gegen Art. 258 des Strafgesetzbuches «Schreckung der Bevölkerung» zu werten sind.“