2G oder 3G? Der“ Münchner Merkur“ verrät dann seinen Lesern weiter unten: „Weder noch. Für die Wahl am 26. September gelten in NRW* ausschließlich Masken- und Abstandregeln. Wähler und auch Wahlhelfer müssen weder geimpft, genesen noch getestet sein. Anders als in anderen Innenbereichen des öffentlichen Lebens, wie beispielsweise im Kino oder in der Gastronomie, gelten keine 3G-Regeln.“
Wie kann denn das sein? „Die Entscheidung, weshalb in Wahllokalen anders als im Freizeitbereich von der Landesregierung keine 3G-Regel umgesetzt wird, begründete der Sprecher des NRW-Innenministeriums gegenüber der DPA ebenfalls mit dem Satz: „Wählen ist ein Grundrecht.“