In seiner detaillierten Analyse kommt Rechtsanwalt Ralf Ludwig zu dem Schluss: Am 7.4.2020 erteilte das Bundesverfassungsgericht der Regierung einen Freifahrschein für alle Maßnahmen bis zum Sankt Nimmerleinstag.
Wenn die Freiheit, das konstitutive Element einer demokratischen Gesellschaft, nicht mehr erreichbar ist, haben alle Menschen das Recht zum Widerstand, ohne Gewalt, mit friedlichen Mitteln und die bestehen darin, bei den verfassungsbrüchigen Maßnahmen nicht mitzumachen.