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Digitale Impfpass­kontrollen werden Dauerein­richtung

Mit einem Vorordnungsentwurf zeigt die Bundesregierung weite Nach-Pandemie-Voraussicht, indem sie regeln will, dass ab Oktober 2022 für Einreisezwecke nur noch als geimpft gilt, wer drei Impfdosen erhalten hat, oder zwei Dosen und eine Erkrankung hinter sich gebracht hat.“
 
„Auch die digitalen Impfpässe sollen keinesfalls nur Impfungen dokumentieren, sondern die Verknüpfung mit allen Gesundheitsdaten über digitale Gesundheitskarten ist geplant. Langfristig wird auch die Verknüpfung mit Finanzinformationen avisiert.“