„Vor diesem Hintergrund sollten für eine erfolgreiche Pandemiekontrolle Notfallstrategien ausgearbeitet und jederzeit implementierbar sein. Diese Überlegungen haben zudem für zukünftige Pandemien, Epidemien und infektionsbedingte Gefahrenlagen Gültigkeit. Der ExpertInnenrat plädiert daher mit Nachdruck für gesetzliche Rahmenbedingungen, die ad hoc verfügbare Instrumente des Infektions– und Bevölkerungsschutzes bereitstellen und somit eine unverzügliche Anpassung von Infektionsschutzmaßnahmen ermöglichen.“