„Der Verfassungsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau, der selbst für zwei Ärzte Verfassungsklage erhoben und diese am 1. März in Karlsruhe eingereicht hatte, konnte es kaum glauben, dass die Eingaben innerhalb kürzester Zeit abgewiesen wurden; offenbar stand die Entscheidung schon im Voraus fest.“