Kein Schutz vor staatlichem Missbrauch
„Was passiert, wenn in einem Mitgliedsstaat beschlossen wird, sämtliche Identifikations- und Authentifizierungsvorgänge mitzuloggen?“, fragt der Datenschützer. Der Verordnung fehlten jegliche Schutzmechanismen gegen derartigen Missbrauch durch die Staaten und ihre Organe selbst.
Während bisher bei der Vorlage eines Ausweises keine dritte Partei involviert war, würden mit dem eIDAS-System bei jeder Interaktion nun ebenfalls die staatlichen Stellen beteiligt und könnten mitlesen.“