„Grundrecht auf Datenschutz
Der Paukenschlag folgte dann am 15. Dezember 1983. Da verkündete Gerichtspräsident Ernst Benda um Punkt 10:00 Uhr das abschließende Karlsruher Urteil. Das Volkszählungsgesetz ist teilweise verfassungswidrig. So wie geplant kann die Zählung nicht stattfinden. Ein Urteil, das Rechtsgeschichte geschrieben hat. Denn das Gericht stellte erstmals fest: Die Bürgerinnen und Bürger haben ein „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Eine etwas sperrige Formulierung. Gemeint ist nicht weniger als ein Grundrecht auf Datenschutz. Damit sei eine Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß, so das Bundesverfassungsgericht.“