„Bei einer ernsthaften Auseinandersetzung mit diesen Artikeln wäre dann zu folgern, dass im Rahmen eines großen Blutbildes und der Abklärung des Immunstatus von einem Labor (…) Auskunft geben sollte, ob das vorliegt, was die Wissenschaft vorstehend als sog. V-Aids als Folge der Impfung beschreibt.
Ist das der Fall, dürfte ein erheblicher Impfschaden vorliegen, der zu erheblichen materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüchen führen könnte, erläutert Dr. Marco Rogert, Gründungspartner der Kanzlei und bekannt als Pionier im sog. Diesel-Abgasskandal und Vertreter der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG: „Die Lebenserwartung der Betroffenen wird deutlich reduziert, wenn V-Aids vorliegt. Insofern kommen auch sechsstellige Schadenersatzbeträge in Betracht.“