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Ging es bei Harbarths Ernennung zum Honorar­professor mit rechten Dingen zu?

„Die BILD-Zeitung wirft heute die Frage auf, ob bei Harbarths Ernennung „alles mit rechten Dingen zuging“. Demnach hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits entschieden, daß die Universität Heidelberg die Namen der Gutachter herausrücken muß. Die Hochschule wehrt sich mit allen Mitteln dagegen und will in Berufung gehen.“
 
Anscheinend ist WIKIPEDIA zu Harbarth weiter:
„Im Handelsblatt berichteten Jan Keuchel und Volker Votsmeier, dass Gutachten und Gutachter von der Universität Heidelberg über die Ernennung Harbarths zum Honorarprofessor im Jahr 2018 verschwiegen würden. Die Universität Heidelberg hat hierzu erklärt, dass dies stets so gehandhabt werde – „im Interesse des offenen Wortes in den akademischen Berufungs- und Bestellungsverfahren“. Es gebe jedoch, so die Journalisten, eine „offensichtlich finanzielle und personelle Nähe der Hochschule zu Harbarths früherer Kanzlei SZA Schilling Zutt & Anschütz aus Mannheim“.[46] Nach Bericht der LTO sind Walter Bayer und Mathias Habersack die Gutachter der Honorarprofessur von Harbarth. Habersack war seit 1986 wissenschaftlicher Mitarbeiter von Peter Ulmer an der Universität Heidelberg und bis 1995 dort wissenschaftlicher Assistent.[47] In derselben Zeit promovierte Harbarth dort.[48] Ulmer, früherer Rektor der Universität Heidelberg und in dieser Funktion Vorgänger von Peter Hommelhoff, dem Doktorvater von Harbarth, ist heute Of counsel bei SZA.[49]