- Die Kurzprotokolle der Bund-Länder-Konferenzen zu Beginn der Corona-Pandemie wollte das Kanzleramt auf eine Medienanfrage hin nicht offenlegen.
- Der „Tagesspiegel“ aus Berlin klagte dagegen Ende 2020.
- Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Öffentlichkeit ein Anrecht darauf hat.