Der Kommentar von Rechtsanwältin Renate Holzeisen lautet: „Diese Richterin hat das getan, was ein Richter in der Hauptsache tun muss, nämlich die materielle Wahrheit feststellen. Sie hat das Wesentliche festgestellt: Diese experimentellen Seren (wie sie sie im Urteil definiert) verhindern keine Ansteckung, ja sie wiederholt mehrmals, dass diejenigen, die dreimal mit diesen Substanzen behandelt wurden, infiziert werden können, erkranken und andere anstecken. Sie weist auch darauf hin, dass es öffentlich zugängliche Daten gibt, die belegen, dass diese Stoffe zu sehr schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen führen“.