„Auch wenn die Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes dank moderner Uniformen und Ausrüstung echten Polizisten und behördlichen Ordnungsamtsmitarbeitern sehr ähnlich sehen, unterscheiden sie sich jedoch in einem Punkt: Private Wachschutzanbieter haben keinerlei behördliche Befugnisse bzw. Polizei-Befugnisse.
Denn in Deutschland gilt: Nur der Staat darf Gewalt ausüben – und die Vertreter des Staates sind die Polizisten. Die Mitarbeiter von privaten Sicherheitsunternehmen jedoch gelten auch beim Ausüben ihres Jobs als Privatpersonen.“