„Da die finale Urteilsbegründung erst im kommenden Jahr zugestellt werde, würden die gegebenen Richtlinien erst im Anschluss daran bestimmt. Der regionale Sender BR24 berichtet, dass “mehr als 22.000 Bußgelder in Bayern vom 1. bis zum 19. April 2020 wegen Verstößen gegen die damalige strenge Ausgangsbeschränkung des Freistaats” verhängt wurden. Als ein Kandidat für die Geschichtsbücher gilt jetzt schon die Twitter-Antwort der Polizei München vom 7. April 2020, zum Thema regelkonformer und verbotener Aktivitäten an der frischen Luft:“Nein, ein Buch auf einer Bank lesen ist nicht erlaubt. Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet, nicht aber der längere Aufenthalt in Parks ohne Bewegung (z.B. längeres Sitzen auf Parkbänken außer zur kurzen Erholung), um hierdurch die Ausgangsbeschränkung zu umgehen.”