„Infos und Warnungen des Vereins MWGFD an Ärzte vor der Covid-«Impfung» und vor den Haftungsgefahren seien dem Landgericht Passau zufolge zulässige Tatsachenbehauptungen und Meinungsäusserungen. Sie dürften folglich nicht verboten werden.
Bahners Fazit: Hier hat sich gezeigt, dass «der Rechtsstaat noch funktioniert» – und dass «Richter sich noch an Recht und Gesetz halten».“