„Für die Strafverfolger geht es nun auch darum zu klären, ob Personen aus dem „Reichsbürger“-Netzwerk möglicherweise doch konkrete Planungen für einen gewaltsamen Umsturz nachzuweisen sind. Immerhin sollen einige der Tatverdächtigen in abgehörten Telefonaten darüber gesprochen haben, den Bundestag in Berlin zu stürmen und Parlamentarier in Handschellen abzuführen.
Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Haftbefehle allerdings bislang nur wegen der Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Vollzug gesetzt. Der Generalbundesanwalt aber ermittelt weiter auch wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalt – und wegen möglicher Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund.“