„Mit Schreiben vom 20.1.2023, das ihm am 31.1.2023 zuging, teilte die Darmstädter Staatsanwältin Beyer Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz mit, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt werde.“
Darin heißt es unter anderem:
„Es handelt sich – nach dem Gesamteindruck – um eine von Misstrauen gegen staatliche Institutionen geleitete Strafanzeige gegen Bundesbehörden, der keine strafrechtlich relevanten Anhaltspunkte zugrundeliegen.
Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine leichtfertige Strafanzeige den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Eine Verfahrenseinleitung gegen den Anzeigeerstatter wird bei hiesiger Behörde noch geprüft.“
Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine leichtfertige Strafanzeige den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Eine Verfahrenseinleitung gegen den Anzeigeerstatter wird bei hiesiger Behörde noch geprüft.“