„Die Stadt Dortmund darf dem Schweizer Historiker Daniele Ganser einen Vortrag zur Geschichte des Kriegsausbruchs in der Ukraine nicht verbieten. Das hat in letzter Instanz das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Das Gericht habe in seinem Urteil verdeutlicht, „dass die im Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes statuierte Meinungsfreiheit nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung erlaubt“, kommentierte Rechtsanwältin Kirsten König die Entscheidung.
„Ich freue mich einfach, dass die Redefreiheit wieder hergestellt ist“, sagte Daniele Ganser dazu am Freitag gegenüber der Autorin. Allerdings: Dass sich der Referent dafür erst durch die Instanzen der Justiz kämpfen musste, dies nicht zum ersten und wohl nicht zum letzten Mal, bleibt ein Skandal.“