„Man spendet Geld, um damit Straftaten zu finanzieren? Macht man sich dann nicht selbst strafbar? „Nein, solange man nicht die konkrete Straftat, sondern die Gruppe und deren Anliegen finanziert“, sagt Friedhelm Hufen, Professor für Staatsrecht an der Universität Mainz. „Grundsätzlich ist die ‚Letzte Generation‘ eine Gruppe von Menschen, die sich für das Klima einsetzen. Ihnen darf man natürlich Geld spenden.“ Heikel werde es aber, wenn es in die Richtung Anstiftung, Begünstigung, Beihilfe oder sogar Mittäterschaft geht. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn man den Klima-Aktivisten gezielt den Kleber kauft oder die Gruppe nur finanziert, um eigene strafbare Ziele umzusetzen, so Hufen.“