„Vor Kurzem hat eine Stellungnahme der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin weltweit für Aufregung gesorgt. Im Schreiben vom 17. November beanstandete die SGI, dass die 876 von ihr zertifizierten und anerkannten Intensivbetten fast vollständig belegt seien.
In den Fokus geriet außerdem die Anregung der SGI, man „sollte sich im Rahmen einer Patientenverfügung überlegen, ob man im Falle einer schweren Erkrankung lebensverlängernde Maßnahmen erhalten will“.“
Die Frage ist legitim, denn es gibt tatsächlich sehr kranke, alte Menschen, die in ihrer Patientenverfügung festgelegt haben, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wollen, insb. nicht an eine Lungenmaschine angeschlossen werden wollen, weil sie von der hohen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgeschäden wissen.