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Warum nicht wegen Freiheits­beraubung durch die „Letzte“ generation?

„Bei der Berliner Polizei gibt es derzeit offenbar keine einheitliche Linie“, sagt der Rechtsprofessor Michael Knape. Der Direktor beim Polizeipräsidenten war als Direktionsleiter selbst viele Jahre lang Einsatzleiter. „Die Polizeiführung und die Staatsanwaltschaft müssten sich mal absprechen, welche Straftatbestände vorliegen. So habe ich das jedenfalls immer gemacht.“ Denn für Knape liegt zum Beispiel ein gefährlicher Eingriff mit gefährlichen Mitteln in den Straßenverkehr vor, wenn – wie es des Öfteren vorkam – die Klima-Kleber mit gemieteten Autos Straßen blockieren. Findet dies zudem auf einer Autobahn statt, dann müsse man zusätzlich von Freiheitsberaubung sprechen, so Knape. „Dann würden ganz andere Strafen rauskommen.“