„Deutschland ächtet Streumunition und ist einem entsprechendem Abkommen beigetreten. Nach Berichten darüber, dass die USA der Ukraine solche Munition liefern wollen, äußert Regierungssprecher Steffen Hebestreit Verständnis. Man habe sich die Entscheidung sicher nicht leicht gemacht.“
„Als Streumunition werden Raketen und Bomben bezeichnet, die in der Luft über dem Ziel bersten und viele kleine Sprengkörper – sogenannte Submunition – verstreuen oder freigeben. Der Munitionstyp wird kritisiert, weil ein erheblicher Prozentsatz der Sprengkörper oft nicht detoniert, sondern als Blindgänger vor Ort verbleibt und so die Bevölkerung gefährdet.“
Deutschland kann keine Streumunition liefern – und dürfte es auch nicht – aber es gibt immer einen Ausweg…
„Bei den Diskussionen, was überhaupt unter dem Begriff Streubomben zu verstehen ist und damit unter das Verbot fällt, wurde eine deutsche Waffe allerdings ausgeklammert: Die Suchzünder-Munition SMArt 155, die von einem Gemeinschaftsunternehmen (GIWS) von Diehl und Rheinmetall produziert wird. Als „Punkt-Ziel-Munition“ falle das 155-Millimeter-Artilleriegeschoss nicht unter das Oslo-Abkommen zum Verbot von Streumunition, heißt es zur Begründung.
Statt Dutzender Bomblets werden nur zwei Submunitionen an Fallschirmen ausgestoßen. In den Jahren 2000 bis 2003 wurden bereits 9.000 Geschosse für 510 Millionen Euro für die Bundeswehr beschafft.“