„Das Verwaltungsgericht der Hauptstadt ist der Ansicht, die Polizei dürfe keine Gebühren von Klima-Extremisten für das Auflösen ihrer Blockaden verlangen. Im konkreten Fall ging es um eine Blockade vom Juni 2022, in der Polizisten die Kleber von der Fahrbahn lösen und wegtragen mussten. Dafür stellten die Behörden den Straftätern 241 Euro als Gebühren in Rechnung.“
Die aberwitzige Begründung: „Die Beamten seien gar nicht notwendig gewesen seien, um den Angeklebten von der Straße zu entfernen. Das hätte der Mann auch persönlich gekonnt.“
„Der Einsatz, so die bemerkenswerten Richter weiter, habe auch nicht der Gefahrenabwehr gedient, „sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen“.“