Katrin Gierhake, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg, schreibt:
„Es scheint, als ob das Erlebte begriffen wird, als hätte es sich nicht nur bei dem Virus um ein schicksalhaft über uns gekommenes Naturereignis gehandelt, das dann glücklicherweise irgendwann sein natürliches Gefährdungspotential durch Mutation und erworbene Immunität verloren hat. Sondern auch für die als alternativlos dargestellten Maßnahmen, die in der Konsequenz einer politischen – und damit menschlichen – Willensbildung über uns gekommen sind, wird schlicht „das Virus“ verantwortlich gemacht und seltsamerweise nicht die Entscheidungsträger in der Politik, den Verwaltungen, den Wissenschaftsgesellschaften oder dem Ethikrat.“