„Den couragierten Schleuser-Fängern droht dagegen ein juristisches Nachspiel, wie die „Bild“ schreibt: Die Polizei kam zu ihnen und hat sie verhört. Die Staatsanwaltschaft – gegenüber dem CSU-Justizminister weisungsgebunden – überprüft, ob ihre „Aktion der Privatpersonen“ rechtens war und sie „verhältnismäßig gehandelt“ haben. Der Schleuser behauptete demnach bei seiner Vernehmung, die drei hätten ihn geschlagen, als sie ihn festhielten.
Landwirt Hans H. ist angesichts der Vorwürfe fassungslos. Er betont, er und seine zwei Helfer hätten nur ihre Pflicht getan: „Der Mann hätte sein kriminelles Handeln bestimmt weitergeführt, wenn wir ihn nicht gestoppt hätten.“ Den Vorwürfen widersprach er im Gespräch mit der „Bild“ vehement: „Wir haben den Mann nicht geschlagen. Vielleicht hat er seine Verletzungen ja erlitten, als er über den Bauzaun gebrettert ist“.“