„In diesem Abkommen und den Protokollen dazu ist eine Reihe von Verpflichtungen enthalten, die das wiedervereinigte Deutschland übernommen hat. Darunter Regelungen für das Gebiet der früheren DDR, die Ostdeutschen, ob diese es zu schätzen wissen oder nicht, weitaus Schlimmeres erspart haben, als der Beitritt zur BRD ihnen bereits eingebrockt hatte.
Da ist zum Beispiel die Bodenreform, von der Siegermacht UdSSR 1946 in ihrem Besatzungssektor durchgeführt. Junkerland und das Land von Nazi-Verbrechern wurde damals beschlagnahmt und unter Neubauern aufgeteilt. Ein Protokoll zum 2+4-Vertrag sichert die dadurch entstandenen Eigentumsverhältnisse „für alle Zeiten“. Das hat es ermöglicht, dass wenigstens die ostdeutsche Landwirtschaft in ostdeutschen Händen blieb und zehntausenden Familien bis heute eine auskömmliche Existenzgrundlage bietet.
Kündigt Russland das Abkommen, ist auch diese Vereinbarung hinfällig. Was hindert dann die Erben der damals Enteigneten, Restitution zu fordern?“