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Zwangs­impfungen geplant

Wer sich nicht „freiwillig" impfen lässt, verliert seine persönlichen Freiheitsrechte

Schockierend, aber es war leider zu erwarten: Zwangsimpfungen für 83 Mio. Bürger*innen – wer sich nicht „freiwillig“ impfen lässt, verliert seine persönlichen Freiheitsrechte
 
„Derzeit gelten in Deutschland 126.900 Personen als „genesen“. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen.
 
Je mehr Genesene es gibt, umso mehr stellt sich die Frage, ob die allgemeinen Corona-Restriktionen auch für sie gelten. Müssen sie noch Abstand einhalten und Mundschutz tragen? Warum soll ein genesener Gastwirt nicht mit genesenem Personal genesene Gäste bewirten dürfen? Genesene könnten sogar die Justiz anrufen und Ausnahmen für sich verlangen. Dafür könnte das stets geltende Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel sprechen, wonach staatliche Eingriffe geeignet, angemessen und eben auch „erforderlich“ sein müssen.
 
ABER: Es ist also ausdrücklich kein Automatismus vorgesehen, wonach Personen mit einem Immunitätsausweis stets von Maßnahmen ausgenommen werden müssen. Laut Gesetz sind Ausnahmen auch nur dann möglich, wenn der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet würde.“
 
Im Gegenteil: „Die Bundesregierung will neue rechtliche Grundlagen schaffen: Konkret geht es um zwei Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die in einem größeren Gesetzespaket – dem Zweiten Corona-Schnellgesetz – enthalten sind. Über das Gesetz soll der Bundestag bereits am kommenden Donnerstag erstmals beraten. Eine Woche später, am 14. Mai, soll es beschlossen werden und Mitte Juni in Kraft treten. Dann sollen in Paragraf 22 die Regeln über den Impfausweis ergänzt werden durch eine „Immunitätsdokumentation“.
 
D.h., dass sich alle 83 Mio. Büger*innen dieses Landes einer freiwilligenImpfung unterziehen müssen, wenn sie nicht den Rest ihres Lebens in Quarantäne verbringen wollen. 
 
Nicht nur die WHO spricht sich gegen diese Zwangsmaßnahmen aus. „Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnte in diesem Zusammenhang vor einem Immunitätsausweis. Gesundheitsdaten dürften „nicht zu Diskriminierungen führen“.
 
„In der Begründung des Gesetzentwurfs wird ein Beispiel genannt: „zunächst völlige Absperrung eines Ortes; wenn dies gelungen und die Lage beherrschbarer geworden ist, Wiederzulassung nachweislich nicht ansteckungsfähiger Personen“. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn versuchte allerdings den Eindruck zu vermeiden, dass hier etwas völlig Neues geplant sei. „Schon heute kann die Immunität gegen Infektionskrankheiten im Impfausweis festgehalten werden“, sagte er.
 

Ein Gedanke zu „Zwangs­impfungen geplant“

  1. einer Zeitung wiecder taz, die man einerseits verklagen will, hier noch Platz einzuräumen, ist genauso opportunistisch, wie die Herausgeberin dieser Homepage.
    „Ich kann gar nicht soviel essen , wie ich kotzen könnte!“
    sagte der Maler Max Liebermann, kurz bevor er aus NaziDeutschland emigirierte

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