„Mit seinem Urteil zur Beschwerde des Vereins der Klimaseniorinnen Schweiz hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als neue Weltversteher-, Weltlenker- und -retterinstanz ins Scheinwerferlicht geschoben.
Die Richter sind mit sechzehn gegen eine Stimme zum Schluss gekommen, dass die Schweizer Behörden in der Klimapolitik nicht genug Massnahmen unternehmen, um die Auswirkungen des Klimawandels so abzumildern, wie es mit Blick auf die Menschenrechtskonvention zur Achtung des Privat- und Familienlebens ihre Pflicht wäre.
Die Beschwerden der vier einzelnen Frauen, die im Verfahren ausführlich ihre Leiden in der Schweizer Hitze darlegten, wurden zwar nicht gutgeheissen, jene des Vereins als Kollektiv hingegen schon, aus irgendeinem Grund.“