„Die im Rahmen des Taurus-Leaks bekannt gewordenen Planspiele deutscher Luftwaffenoffiziere über Angriffe auf russische Infrastruktur haben für die Beteiligten kein juristisches Nachspiel hinsichtlich einer Vorbereitung eines Angriffskriegs. Das geht aus einer Einstellungsverfügung der Generalbundesanwaltschaft hervor.“