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Die AfD kann als „rechts­extremer Verdachts­fall“ eingestuft werden

„Wer noch letzte Zweifel hatte, dass der Rechtsstaat immer mehr vom Linksstaat ersetzt wird, muss heute nach Münster sehen. Das dortige Oberverwaltungsgericht hat es geschafft, in dem Verfahren gegen den Bundesverfassungsschutz mehr als 470 Beweisanträge des Klägers, der AfD, zurückzuweisen – ohne auch nur ausführlich deren Zulässigkeit zu erörtern.

Ein solches Vorgehen erinnert weniger an einen Rechtsstaat als an das Vorgehen der Justiz in autoritären Staaten, in denen sie stramm auf Regierungslinie ist.

Wie nach dem Zurückweisen der Beweisanträge bereits zu erahnen war, hat das Gericht heute die Klage der AfD gegen die Einstufung als „rechtsextremen Verdachtsfall“ durch die Behörden von CDU-Mann Thomas Haldenwang zurückgewiesen.“