Ein solches Vorgehen erinnert weniger an einen Rechtsstaat als an das Vorgehen der Justiz in autoritären Staaten, in denen sie stramm auf Regierungslinie ist.
Wie nach dem Zurückweisen der Beweisanträge bereits zu erahnen war, hat das Gericht heute die Klage der AfD gegen die Einstufung als „rechtsextremen Verdachtsfall“ durch die Behörden von CDU-Mann Thomas Haldenwang zurückgewiesen.“