„Der thüringische AfD-Chef Björn Höcke ist in Halle zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Für die Verwendung einer verbotenen SA-Losung soll Höcke 100 Tagessätze zu jeweils 130 Euro bezahlen.
Die fünfte Strafkammer sah es am Dienstag als erwiesen an, dass er im Mai 2021 bei einer Kundgebung in Merseburg die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet habe.
Dabei handle es sich um eine Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe vor Gericht zurückgewiesen.“