§26 Abschnitt 2 besagt: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.”(Medienstaatsvertrag)
Als Gegenentwurf zu den Verstößen der Öffentlich-Rechtlichen gegen die Grundsätze des Medienstaatsvertrages hat Bastian Barucker eine 50seitige Mappe zusammen gestellt, die er an alle ÖRR Redaktionen des Landes verschicken wird, mit den wichtigsten Argumenten und einem Überblick über die Wissenschaftler und anderen Experten, die kritisch zu den Maßnahmen Stellung genommen haben.