„Finanzamt zieht die Grenze bei politischem Aktivismus
Seit dem Fall von Attac im Jahr 2019 überprüfen die Finanzämter systematisch die Gemeinnützigkeit von Vereinen, die politisch aktiv sind. Eine politische Äußerung im Kontext eines gemeinnützigen Zweckes ist dabei nicht per se schädlich.
Allerdings sehen die Finanzbehörden es kritisch, wenn das politische Engagement zu politischem Aktivismus wird. Ob objektive und sachlich fundierte Inhalte verbreitet werden, spielt als Kriterium eine Rolle.
„Mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit entfallen für den Volksverpetzer die Befreiungen von eigenen Steuern wie der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer sowie die Möglichkeit, Spendenquittungen auszustellen.
Der Volksverpetzer rechnet mit einer Steuernachzahlung von mehreren zehntausend Euro.
Gemeinnütziger Journalismus als Grauzone
In Deutschland ist Journalismus, der dem Gemeinwohl dient, noch nicht als eigener Gemeinnützigkeitszweck anerkannt. Daher brauchen gemeinwohlorientierte Medienprojekte einen anderen Gemeinnützigkeitszweck.“