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Das „Fremdbe­stimmungs­gesetz“

„Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein Fremdbestimmungsgesetz. Fremdbestimmt werden soll die Wahrnehmung und Kategorisierung des Geschlechts eines Gegenübers und damit auch alles, was darauf beruht. Die subjektive Befindlichkeit der Einzelperson wird über eine objektive Realität der gesamten Gesellschaft gestellt. Jeder soll dieser Befindlichkeit nachgeben und die damit verbundene Realitätsverleugnung mitmachen. Die persönliche Selbst-Wahrnehmung des Einzelnen dominiert die objektive Wahrheit der gesamten Gesellschaft mit allen Folgeschäden. Letztlich wird damit auch unser wissenschaftsbasiertes Weltbild frontal angegriffen. Dass viele Politiker dies nicht erkennen, weist auf eine Abgehobenheit hin, die wirklich Sorge bereiten sollte.“