„Vom Kampf gegen links zum Kampf gegen rechts
Frappierend daran ist, dass vieles von dem, was Staat und Verfassungsschutz zur tatsächlichen oder vermeintlichen Verteidigung der Verfassungsordnung heute vornehmen, also schon längst bekannt ist. Bereits im „Kampf gegen links“, wie er sich vor einem halben Jahrhundert in der alten Bundesrepublik abspielte, wurden staatliche Schutzmaßnahmen wie der sogenannte Radikalenerlass, aber auch das Vorgehen der Verfassungsschutzämter von den Betroffenen moniert.“