Das „Ärzteblatt“ schreibt völlig unkritisch im „Orwell Sprech“:
„2013 verabschiedete die 64. WMA-Generalversammlung die neueste Fassung der Deklaration. Seit 2020 arbeiteten nun Arbeitsgruppen an dem Thema Vulnerabilität, sagte Resnack. Es sei nötig, die richtige Balance zwischen Schutz und TEILHABE an der Forschung zu finden.
Derzeit seien die Paragraphen zur Vulnerabilität in der DoH sehr allgemein gehalten und forderten einen „besonders berücksichtigten Schutz“. Das werfe Fragen auf, sagte Wiesing. Die Hauptfrage der Arbeitsgruppe der Leopoldina laute daher: Was bedeutet der SCHUTZ von gefährdeten Personen oder Gruppen konkret für die ENTWICKLUNG HILFREICHER THERAPIEN für diese gefährdeten Personen oder Gruppen – insbesondere für Kinder?“
Im Wesentlichen beinhaltet die Deklaration von Helsinki folgende Punkte:
- Erfordernis einer Einwilligungserklärung
- Schutz nicht-einwilligungsfähiger Patienten
- Verpflichtung der Genehmigung eines Forschungsvorhabens durch eine unabhängige Ethikkommission
- Vorrang des Wohlergehens der Versuchsperson vor Interessen der Wissenschaft
- Nichtveröffentlichung von Forschungsergebnissen aus unethischen Versuchen