„Die WELT erhielt nun Informationen aus Behördendokumenten. A. kam demnach im März 2013 nach Deutschland. Zuerst gemeldet in Frankfurt am Main, zog er später in den Kreis Bergstraße, nördlich von Mannheim. In Bensheim machte er 2017 einen erweiterten Hauptschulabschluss. In seiner Freizeit trainierte A. den Kampfsport Taekwondo. Sein Asylantrag wurde bereits im Juli 2014 abgelehnt, abgeschoben wurde er allerdings nicht.
Neun Jahre später erteilten ihm die Behörden eine befristete Aufenthaltsgenehmigung nach Paragraf 28 des Aufenthaltsgesetzes. Demnach hatte A. mit einer Frau in Deutschland ein Kind bekommen, das die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und für das A. offenbar das Sorgerecht trägt – das genügte für ein Bleiberecht.“