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Das Urteil ist rechts­kräftig

„Der CORRECTIV-Chef darf Falschbehauptung zur Potsdam-Recherche nicht mehr verbreiten. David Schraven hat zugegeben, dass er Anfang März in einem FAZ-Interview über den aufsehenerregenden „Geheimplan“-Artikel eine Falschbehauptung aufgestellt hatte. Das Landgericht Hamburg hatte ihm das untersagt. Nun hat Schraven das Urteil akzeptiert.“