„Die Mastercard-Debitkarte lädt die Behörde monatlich mit dem Betrag auf, den Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen können. Das sind je nach Lebenssituation und Alter zwischen 410 Euro (alleinstehende Erwachsene) und 278 Euro (Kind bis fünf Jahre). Mit dem Guthaben können sie in Geschäften im Landkreis oder der Kommune einkaufen. Bargeld bekommen sie vom Amt nicht, aber sie können bis zu 50 Euro monatlich an Geldautomaten abheben.
Bayern will damit verhindern, dass Geld in die Herkunftsländer geschickt wird. Unterbunden werden soll damit auch, dass Schlepper mit Geld aus staatlicher Unterstützung bezahlt werden können. Gesperrt ist die bayerische Bezahlkarte für Überweisungen, Online-Käufe und Glücksspiel. Außerdem sind Asylbewerber für die Dauer ihres Verfahrens kaum zu Reisen in der Lage. Außerhalb des zugewiesenen Unterbringungsorts gelten die Karten nicht.“