„Flüchtlinge aus der Ukraine sind rechtlich einzigartig. Rechtsanwalt Gordon Pankalla war lange im Ausländer- und Sozialrecht tätig. Er sagt: anders, als Flüchtlinge aller anderen Länder, behandelt der Staat solche aus der Ukrainer nach dem sogenannten Sozialgesetzbuch XII, das eigentlich Behindertenrecht regelt. Was wie eine Formalität klingt hat historische Konsequenz: erstmals haben Ausländer dadurch Rechtsanspruch auf Sozialhilfe – ohne jegliche Eigenpflichten zur Arbeit. Es kommt aber noch dicker: bei Ukrainern erfolgt vor der Auszahlung von Steueralimenten keinerlei Überprüfung eventuellen Vermögens, ob in Form von Luxusautos oder Geld. Gordon Pankalla hat recherchiert und meint: diese Regelung ist auf Dauer angelegt und wurde unter Berufung auf eine „EU-Richtlinie“ unter Umgehung des Bundestages eingeführt.“