Die „Neue Zürcher Zeitung“ schreibt:
„Das Gesetz, das die Koalition beschloss – ohne massgebliche Einwände der Oppositionsparteien zu berücksichtigen –, ist aber durchaus kritikwürdig. Zugespitzt kann man sagen: Es verschafft den Parteiapparaten (noch) mehr Macht und zwingt die Abgeordneten zu (noch) mehr Stromlinienförmigkeit. Die geplante Abschaffung der sogenannten Grundmandateklausel hätte zudem dauerhaft die Existenz kleinerer oder regionaler Parteien im Bundestag verhindern können. Das immerhin ist vorerst vom Tisch.“
Das Urteil zur Wahlrechtsreform ist eine demokratische Farce. „Reitschuster“ beschreibt „Drei fatale Aspekte des Richterspruchs, die unter den Teppich gekehrt werden“.