Der Staatsrechtler und ehemalige CDU-Verteidigungsminister Prof. Rupert Scholz ordnet die Flüchtlingsentscheidungen ein, die das Abkommen von Dublin und den Vertrag von Schengen missachten, das Asylverfahrensgesetz teilweise außer Kraft gesetzt haben und den Artikel 16a GG, das Asylgesetz, das ein Individualrecht ist, nicht voll verfassungsgemäß umsetzen.