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Zurück­weisungen sind nicht generell rechtswidrig

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„Ganz ähnlich wie Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, argumentierten die früheren Verfassungsrichter Peter Michael Huber und Udo Di Fabio. Huber schrieb gerade in der FAZ das Europarecht stehe einer Zurückweisung an der deutschen Grenze nicht entgegen, weil eine Norm, die an einem „strukturellen Vollzugsdefizit“ leide, nichtig sei. Di Fabio hatte bereits 2016 in einem Gutachten für die Bayerische Staatsregierung die Frage aufgeworfen, ob eine gesetzliche Regelung, die für eine erhebliche Fallzahl eine praktisch unkontrollierte Einreise in das Bundesgebiet erlaube, mit dem Demokratieprinzip vereinbar sei. Dem Vernehmen nach will sich Buschmann in den nächsten Tagen mit einigen dieser Rechtswissenschaftler austauschen, um eine Lösung zu finden, die seine Hausjuristen nicht gefunden haben.“