„Die Zahl bezieht sich dabei auf die „GARP-Starthilfen“. Dabei handelt es sich um ein Bund-Länder-Programm, welches „mittellose Migrantinnen und Migranten finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland oder der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat“ unterstützt. Die Zahlungen decken dabei mögliche Unterstützungsleistungen ab wie etwa Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfen, medizinische Zusatzkosten sowie eine einmalige finanzielle Starthilfe – abhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit –, die sogenannte GARP-Starthilfe. Diese sieht 1.000 Euro pro Person, 500 Euro pro Person bei Minderjährigen und maximal 4.000 Euro pro Familie vor. Der Durchschnittswert der finanziellen Förderung bei den rund 70.000 Rückkehrern seit 2015 liegt damit bei rund 550 Euro pro Person.“