„Reitschuster“ schreibt:
„Das Amtsgericht hatte zuvor festgestellt, dass die Ablehnung des Nazi-Regimes in Hopkins Kritik klar erkennbar sei. Doch die geradezu groteske Begründung des Kammergerichts in zweiter Instanz besagt nun genau das Gegenteil: Es sei „nicht klar erkennbar, dass er den Nationalsozialismus ablehne“.“