„Covidkritische Juristen sehen allerdings deutliche Brüche mit verfassungsrechtlichen Grundfreiheiten. „Elektronischer Impfpass und zentrales Impfregister sind verfassungs- und grundrechtswidrig“, schließt Michael Brunner.
In Deutschland verhält sich die Situation aber noch(!) anders. Hier kann man der Elektronischen Patientenakte widersprechen, an die auch der e-Impfpass aktuell gekoppelt ist.“