„Hohe Summen fließen aus dem Innenministerium auch für die sogenannte behördenunabhängige Asylverfahrensberatung an die Wohlfahrtsverbände. Diese Rechtsberatung muss der Bund gemäß Paragraf 12a des Asylgesetzes den Asylbewerbern unentgeltlich anbieten. Sie soll laut BAMF sicherstellen, dass Asylbewerber „bereits vor ihrer Anhörung und bei Bedarf bis zum unanfechtbaren Abschluss ihres Asylverfahrens in Form vertraulicher Einzelgespräche zu ihrem individuellen Asylverfahren beraten und unterstützt werden können“. Vor allem die Diakonie bekommt hier viel Geld, zwischen 2023 und 2024 insgesamt gut 10 Millionen. Die Caritas erhielt knapp 8,5 Millionen.“