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Bayern beschließt Amnestie für offene Corona-Verfahren

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Das „Ärzteblatt“ meldet: Alle noch laufenden Corona-Bußgeldverfahren in Bayern werden von den Behörden nicht mehr weiterverfolgt. Alle schon abgeschlossenen Verfahren bleiben von dem Beschluss aber unberührt, bereits bezahlte oder vollstreckte Bußgelder werden nicht zurückerstattet.